Vorstellung
Was sind die Aufgaben der Gemeindevertretung
Wer sitzt in der Gemeindevertretung?
Der Gemeindevertretung ist die politische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen einer Gemeinde.
Die Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen entscheiden über alle Fragen, die für die Gemeinde wichtig sind. Dies machen sie zusammen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden demokratisch gewählt. Um in die Gemeindevertretung gewählt werden zu können, ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Es müssen zudem die übrigen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gegeben sein; darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Ebenso darf die Wählbarkeit nicht durch Richterspruch oder auf andere Weise aberkannt worden sein.
Die Arbeit im Gemeindevertretung ist ein Ehrenamt, für das es nur eine Aufwandsentschädigung gibt. Trotzdem sind die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
Was macht die Gemeindevertretung?
In der Gemeindeordnung ist geregelt, für welche Aufgaben die Gemeindevertretung zuständig ist und welche Angelegenheiten der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin allein entscheiden darf. Die Gemeindeordnung ist so etwas wie die Verfassung aller Gemeinden in Schleswig-Holstein. Sie legt die „Spielregeln“ zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister:in fest.
Die Gemeindevertretung beschließt Satzungen, das sind die Gesetze für die Gemeinde. Damit kann sie beispielsweise bestimmen, wie viele Steuern in der Kommune zu bezahlen sind. Sie stellt den Haushaltsplan für die Gemeinde auf. Dieser legt fest, wofür im kommenden Jahr wie viel Geld ausgegeben werden darf. Und sie erlässt Bebauungspläne, die regeln, was wo und wann in der Gemeinde gebaut werden darf.
Wie funktioniert eine Sitzung der Gemeindevertretung?
Der Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der Gemeinde und die demokratische Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister lädt die Gemeindevertretung zur Sitzung ein und schickt vorab Informationen – Sitzungsvorlagen – über die Tagesordnungspunkte. Manche Tagesordnungspunkte nimmt die Gemeindevertretung nur zur Kenntnis, bei anderen muss sie entscheiden, ob sie dem Vorschlag der Verwaltung, in unserem Fall dem Amt Preetz Land, folgt, Änderungen vornimmt oder die Vorlage ablehnt. Die Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen haben das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt ihre Meinung zu sagen oder Fragen zu stellen. Die Gemeindevertretung ist bei ihrer Entscheidung frei. Niemand kann sie zu etwas zwingen.
Wichtige Punkte kann auch die Gemeindevertretung als Anträge in die Gemeindevertretungssitzungen einbringen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister muss den Antrag dann auf die Tagesordnung nehmen und in der Sitzung als Auftrag an die Verwaltung beschließen.
Die Gemeindevertretungssitzungen sind fast immer öffentlich.
Für die Gemeindevertretungssitzung müssen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von ihren Arbeitgeber:innen freigestellt werden. Von der Gemeinde erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Aufwandentschädigung. Die Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich; die Gemeindevertretung legt sie selbst durch eine Satzung fest.
Die Gemeindevertretung als Kontrollorgan
Aufgabe der Gemeindevertretung ist es auch zu kontrollieren, ob der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ihre Arbeit richtig macht und die Entscheidungen der Gemeindevertretung ordnungsgemäß umsetzt. Dazu hat die Gemeindevertretung das Recht, sich Akten vorlegen zu lassen oder der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister Fragen zu stellen, die innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden müssen.